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   BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87   

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BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87 (https://dejure.org/1990,7832)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1990 - 1 C 29.87 (https://dejure.org/1990,7832)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1990 - 1 C 29.87 (https://dejure.org/1990,7832)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79

    Sittenwidrigkeit von Peep-Shows

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]).

    In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274 [BVerwG 15.12.1981 - 1 C 232/79]) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.

  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 [BVerwG 16.12.1981 - 1 C 32/78]; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.

    Ebensowenig hängt die Sittenwidrigkeit der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne (vgl. BVerwGE 64, 280) davon ab, ob sich die Bühne in einem Vergnügungsviertel oder etwa in einem Wohngebiet befindet.

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 27.83

    Berücksichtigung der beabsichtigten Vorführung von Pornofilmen bei der

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 [BVerwG 16.12.1981 - 1 C 32/78]; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.

    Zu Unrecht beruft sich das Oberverwaltungsgericht für seine Auffassung, Peep-Show-Veranstaltungen im Vergnügungsmilieu verstießen nicht gegen die guten Sitten, auf die Entscheidung des Senats, wonach die öffentliche Vorführung pornographischer Filme nicht ohne weiteres sittenwidrig ist (BVerwGE 71, 34).

  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 10.83

    Pause - Vorführung - Pornographischer Film - Striptease-Darbietung -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 [BVerwG 16.12.1981 - 1 C 32/78]; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.

    Hierdurch hebt sie sich auch von Striptease-Darbietungen ab, die, soweit sie dem herkömmlichen Bild entsprechen, als nicht sittenwidrig angesehen werden (BVerwGE 71, 29).

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere damit innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; BFH, NJW 1965, 79 [BFH 23.06.1964 - GrS S 1/64]; BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75], bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ) den guten Sitten.

    Für das Unwerturteil über die Prostitution ist maßgeblich, daß in entwürdigender Weise der Intimbereich zur Ware gemacht und der Sexualtrieb gewerblich ausgebeutet wird (BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75]).

  • BVerwG, 23.04.1987 - 6 C 8.84

    Beamtenrecht - Dienstwohnung - Verkehrsverbindung - Umzugshindernis - Schulbesuch

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Für einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz besteht kein Rechtsschutzinteresse, wenn der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 40, 323 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]; 77, 207 [BVerwG 23.04.1987 - 6 C 8/84]).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Für einen solchen vorbeugenden Rechtsschutz besteht kein Rechtsschutzinteresse, wenn der Betroffene zumutbarerweise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz verwiesen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 40, 323 [BVerwG 08.09.1972 - IV C 17/71]; 77, 207 [BVerwG 23.04.1987 - 6 C 8/84]).
  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere damit innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; BFH, NJW 1965, 79 [BFH 23.06.1964 - GrS S 1/64]; BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75], bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ) den guten Sitten.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1987 - 6 S 793/86

    Sittenwidrigkeit einer Peep-Show

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Bei der Peep-Show liegt es ähnlich (vgl. VGH Mannheim, NVwZ 1988, 640 ): Im Peep-Show-Betrieb organisiert der Veranstalter gewerbsmäßig die Schaustellung von Frauen, deren Aufgabe darin besteht, durch sexuell aufreizendes Posieren den in Kabinen einschließlich sogenannter Soloboxen befindlichen Kunden die Selbstbefriedigung zu ermöglichen.
  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 29.87
    Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere damit innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 [BVerwG 15.07.1980 - 1 C 45/80]; BFH, NJW 1965, 79 [BFH 23.06.1964 - GrS S 1/64]; BGHZ 67, 119 [BGH 06.07.1976 - VI ZR 124/75], bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ) den guten Sitten.
  • VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87

    Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige

  • BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86

    Peep-Show - Erlaubnisfähigkeit

  • VerfGH Bayern, 16.11.1982 - 26-VII-80
  • BVerwG, 08.09.1972 - IV C 17.71

    Verletzung der Planungshoheit einer Gemeinde durch Nichtberücksichtigung des

  • BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86

    Strafbarkeit des Dirnenbetruges

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